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Clerical Medical muss zahlen

Versicherer, deren Vermittler sich beim Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen hinsichtlich der zu erwartenden Renditen zu weit aus dem Fenster lehnen, müssen damit rechnen, zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt zu werden. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 2. September 2009, mit dem der britische Versicherer Clerical Medical (CMI) in seine Schranken verwiesen wurde (Az.: 3 U 81/09).

Wegen unrealistischer Prognosen hatte das Bamberger Landgericht die CMI in zwei im November letzten Jahres entschiedenen Fällen zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.


Erfolglose Berufung

Das Argument des Versicherers, dass nicht er, sondern eine nachgeordnete Vertriebsorganisation für die fehlerhaften Prognosen verantwortlich zu machen sei, ließ das Gericht seinerzeit nicht gelten. Auch mit der beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegten Berufung gegen das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 O 88/08 hatte die Clerical Medical keinen Erfolg.

Nach Ansicht des Gerichts muss sich ein Versicherer grundsätzlich Fehler in den Musterberechnungen eines konkreten Anlagemodells zurechnen lassen. Das gilt auch dann, wenn die Verträge nicht durch eigene Mitarbeiter, sondern durch unabhängige Makler und Vertriebsgesellschaften vermittelt werden.

Im konkreten Fall habe die CMI den Vertrieb in Deutschland bewusst gefördert und vom Einsatz der Vermittler gewusst. Daher sei sie auch für das Verhalten der Vertriebsorganisation zur Verantwortung zu ziehen.


Einzelfallentscheidung

Die Sache kann die Clerical Medical teuer zu stehen kommen. Denn allein in dem entschiedenen Fall, in dem nach Angaben des Internetportals www.fairhelp2007.de kein weiteres Rechtsmittel mehr möglich ist außer einer Klage beim Bundesverfassungs-Gericht, wurde die CMI zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von über 250.000 Euro verurteilt.

Da nach Brancheninformationen mehr als 16.000 Verträge betroffen sein sollen, sind potenziellen Schadenersatzforderungen von rund einer Milliarde Euro denkbar.

Das von manchen Prozessbeobachtern als „bahnbrechend“ bezeichnete Urteil ist nach Angaben von Rechtsanwalt Oliver Fischer, der den Kläger gegen die Clerical Medical vertreten hat, von den Besonderheiten des Einzelfalls geprägt. Ihm kommt daher keine über diesen Rechtsstreit hinausgehende Wirkung zu.

Nach Aussage des Anwalts bedeutet das, dass alle Betroffenen von fremdfinanzierten Verträgen der CMI ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend machen müssen und sich nicht pauschal auf die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg berufen können.