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Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen.

Nach dem Umfang der privaten Krankenversicherung können unterschieden werden:

  • Vollversicherung – Absicherung der gesamten Krankheitskosten - mindestens aber für ambulante und stationäre Krankheitskosten
  • Teilversicherung – Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten, beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn
  • Zusatzversicherung – Absicherung zusätzlicher Risiken zur Gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise Auslandskrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld etc.

Private Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und der zu versichernden Leistung abhängig. Bei bestimmten Krankheitsrisiken oder bereits vorliegenden Erkrankungen wird ein diesbezüglicher Leistungsausschluss oder Risikozuschlag erhoben.

In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht (Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler). Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an.

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